Allgemeines:In Österreich gelten EU-konforme Vermarktungsnormen für die Klassifizierung von Rinderschlachtkörpern und Schweinehälften. Rechtliche Basis dafür stellt u.a. die Handelsklassenverordnung des Bundesministeriums für Land, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser dar. Deren Bestimmungen umfassen:- Einstufung der Handels- bzw. Qualitätsklassen
- Klassenbezeichnungen
- Schlachtkörperkennzeichnung
- Zurichtungsnormen
- Verwiegung
- Protokollierung
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